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Bei der Bewirtschaftung der Wälder sollen die Grundsätze und Notwendigkeiten der Erhaltung forstlicher Genressourcen berücksichtigt werden. Den Schwerpunkt der Maßnahmen zur Erhaltung forstlicher Genressourcen bilden in Deutschland In-situ-Maßnahmen. Ergänzend kommen die gezielte Ausweisung von Generhaltungsobjekten und Ex-situ-Maßnahmen (z.B. Saatgutlagerung, Samenplantagen) hinzu.
Bei den Hauptbaumarten (Gewöhnliche Fichte, Wald-Kiefer, Rot-Buche und Eichen) geschieht die Erhaltung vorrangig im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder durch Pflege und Naturverjüngung an Ort und Stelle sowie Saat und Pflanzung mit standortangepasstem Vermehrungsgut.
Bis 2018 wurden in situ über 10.000 Maßnahmen auf einer Fläche von mehr als 34.600 ha bei rund 150 Baum- und Straucharten durchgeführt. Darüber hinaus gab es über 90 Ex-situ-Maßnahmen, die eine Fläche von 1.500 ha bei rund 75 Baum- und Straucharten betrafen.
Bei seltenen Baum- und Straucharten ist meist eine gezielte Erfassung und genetische Charakterisierung der Vorkommen notwendig, um dann über die Erhaltungsmaßnahmen z.B. Erhaltungsplantage zu entscheiden. Dabei gelten Baumarten als selten, wenn sie einen Flächenanteil von unter 1% haben. Oft sind sie auch in ihrem Erhalt bedroht, vor allem in den Randgebieten der natürlichen Verbreitung.
Im Rahmen von Erfassungen und genetische Untersuchungen wurden die folgenden seltenen Arten deutschlandweit bearbeitet: Eibe, Elsbeere, Flaumeiche, Feldehorn, Grünerle, Grauerle, Traubenkirsche, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, die Ulmen-Arten und Schwarz-Pappel.
Allgemein sind zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der forstlichen Genressourcen spezielle Maßnahmen notwendig. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Neben anderen Zielsetzungen trägt ein Netz mit über 740 Naturwaldreservaten auch zur Erhaltung forstlicher Genressourcen bei.
Im Rahmen der multifunktionalen Forstwirtschaft erfolgt die nachhaltige Nutzung forstlicher Genressourcen zur Erbringung der Nutz-, Schutz- und Erholungsleistung des Waldes. Neben dem Standort und der waldbaulichen Behandlung bildet eine möglichst hohe biologische Vielfalt der Wälder eine entscheidende Grundlage für ihre Leistungsfähigkeit. Vor allem genetische Anpassungsfähigkeit und Angepasstheit gewährleisten eine für alle Nutzungen notwendige Stabilität der Wälder, insbesondere sichern sie das Reaktionsvermögen der Wälder durch Resistenz gegen biotische und abiotische Schadfaktoren.
Hier hilft das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) mit seinen Durchführungsbestimmungen die Verfügbarkeit von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichem Vermehrungsgut sicherzustellen um den Wald in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und die Leistungsfähigkeit der Forstwirtschaft zu fördern.
Aus dem sich vollziehenden Klimawandel ergeben sich dabei erhöhte Anforderungen.
Detailierte Informationen zu forstlichen Genressourcen untergliedert in:
finden sich hier.
+49 (0)228 6845-3385
Dr. Michaela Haverkamp
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn