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Informationen für Nutzer Access and Benefit Sharing

Was muss ein Nutzer genetischer Ressourcen aus Landwirtschaft und Ernährung in Deutschland beachten, um sich ABS betreffend rechtskonform zu verhalten?

Wer ist Nutzer im Sinne der EU-Verordnung?

Gemäß der EU-ABS-Verordnung

  • sind Nutzer natürliche oder juristische Personen, die genetische Ressourcen oder traditionelles Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, nutzen.
  • ist Nutzung definiert als das Durchführen von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an der genetischen und/oder biochemischen Zusammensetzung genetischer Ressourcen, einschließlich durch die Anwendung von Biotechnologie (siehe Artikel 3 Absatz 4 und 5 der EU-Verordnung Nr. 511/2014).

Anwendbarkeit der EU-ABS Verordnung

Tabelle Anwendungsbereich
(Quelle: Leitfaden zur EU-Verordnung (EU) Nr.511/2014, S.31)

Nagoya-Protokoll und Plant Treaty - wo sich die beiden internationalen Instrumente treffen

Das CBD-Übereinkommen mit dem zugehörigen Nagoya-Protokoll ist nicht das einzige internationale Abkommen zum Zugang und Vorteilsausgleich bei genetischen Ressourcen. Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Plant Treaty) ist ein Spezialinstrument, das den Austausch von Nutzpflanzen für die Pflanzenzüchtung und -forschung vereinfacht regelt.

Die Anwendungsbereiche der beiden internationalen Abkommen schließen sich gegenseitig aus. Deutschland ist beispielsweise Vertragsstaat sowohl des Plant Treaty als auch des Nagoya-Protokolls. Das heißt für die Züchtung und Forschung mit pflanzengenetischen Ressourcen, dass in einigen Fällen das eine, in anderen das andere Abkommen für NutzerInnen zur Anwendung kommt.

Die untenstehende Abbildung versucht zu veranschaulichen, in welchen Fällen Nutzer in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen und in welchen nicht. Die Leitfragen sind von links nach rechts zu lesen. Daraus ergibt sich, dass je nach Pflanze (Annex I oder non-Annex I) und Nutzungstätigkeit NutzerInnen

    • im Anwendungsbereich des NPs sind und Sie die Sorgfaltspflicht gemäß der EU-Verordnung 511/2014 erfüllen müssen, oder
    • nicht im Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls sind, da sie Empfänger von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRFA) zu den Bedingungen des multilateralen Systems (MLS) des Plant Treaty sind, die Ressourcen für Forschung, Züchtung oder Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft nutzen, und für die die Bedingungen des „Standardized Material Transfer Agreement“ (SMTA) gelten.
    • keine ABS-Verpflichtungen haben, weil Sie Ressourcen nutzen, die schon vor Inkrafttreten der CBD gesammelt wurden, oder aus Ländern stammen, die keine ABS-regelungen erlassen haben etc.

Zugang zu PGRFA aus dem MLS des FAO Plant Treaty erhält man weltweit über Genbanken pflanzengenetischer Ressourcen, deren Bestände in vielen Fällen über online-Datenbanken recherchierbar sind. Über die von Deutschland im MLS des Plant Treaty bereitgestellten Ressourcen informiert das Nationale Inventar Pflanzengenetischer Ressourcen in Deutschland (PGRDEU) unter https://pgrdeu.genres.de/suche. Suchkataloge gibt es auch auf europäischer Ebene (http://eurisco.ipk-gatersleben.de) und weltweit (https://www.genesys-pgr.org).

Kontakt

 

Marliese von den Driesch
+49 (0) 228  6845 - 3241 
E-Mail: Marliese.vondenDriesch(at)ble(dot)de

Karina Klein
+49 (0) 228  6845 - 2687
E-Mail: Karina.klein(at)ble(dot)de

Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn