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Ein wesentlicher Bestandteil des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRFA) ist das multilaterale System (MLS) für Zugang und Vorteilsausgleich (Access and benefit-sharing, ABS). Das MLS erlaubt einen erleichterten Zugang zu den pflanzengenetischen Ressourcen für Forschung, Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft. Empfänger von Material aus dem MLS unterzeichnen eine standardisierte Material-Übertragungsvereinbarung (Standard Material Transfer Agreement, SMTA), die die Bedingungen zur Nutzung und zum Vorteilsausgleich vorgibt.
Das multilaterale System umfasst 64 wichtige Nahrungs- und Futterpflanzen (siehe Anhang I des Vertrags): Zum einen Pflanzenmaterial, das sich unter staatlicher Kontrolle der Vertragsstaaten befindet und öffentlich zugänglich ist (z.B. in nationalen oder regionalen Genbanken). Zum anderen solche genetischen Ressourcen, die sich in den globalen Ex-situ-Sammlungen der CGIAR Forschungszentren und anderer internationaler Institutionen befinden, die unter Artikel 15 des Internationalen Vertrags entsprechende Vereinbarungen mit dem Lenkungsorgan geschlossen haben. Andere Einrichtungen, die über solche Ressourcen verfügen, können diese ebenfalls in das MLS einbringen. Der Vertrag fordert die Staaten auf, auch private Halter dazu zu ermuntern, Material im MLS zur Verfügung zu stellen.
Hinweis
Das MLS des Internationalen Vertrags gilt international als ein Spezialabkommen zu ABS. Auf die pflanzengenetischen Ressourcen im MLS findet das Nagoya-Protokoll daher keine Anwendung.
Das bedeutet für Empfänger von Material aus dem MLS, dass sie mit dem Herkunftsland keinen Vertrag über Zugang, Nutzungsbedingungen und Benefit-Sharing aushandeln müssen, wie es unter dem Nagoya-Protokoll der Fall wäre. Mit Unterzeichnung des SMTA verpflichten sie sich, die darin festgelegten Bedingungen einzuhalten.
Auch pflanzengenetische Ressourcen, die nicht in Annex I des Vertrages aufgelistet sind, können mit SMTA, inklusive einer erklärenden Fußnote, zu den Bedingungen des MLS des Internationalen Vertrags zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall erfüllt die Nutzung des SMTA die Sorgfaltspflicht gemäß EU-ABS-Verordnung 511/2014.
Der Fonds für den Vorteilsausgleich (BSF) des Internationalen Vertrags ist ein wesentliches Element der Finanzierungsstrategie und des Multilateralen Systems. Der BSF ist der operative Mechanismus für die Entgegennahme, Nutzung und Aufteilung der finanziellen Vorteile, die sich aus dem MLS ergeben. Bislang hat sich der Fonds hauptsächlich aus freiwilligen Beiträgen gespeist. Von den Einnahmen werden Projekte finanziert, die die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kleinbauern in Entwicklungsländern und die Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft durch die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen zum Ziel haben.
Dr. Imke Thormann
+49 (0) 228 6845 - 3438
Email: Imke.Thormann(at)ble(dot)de
Marliese von den Driesch
+49 (0) 228 6845 - 3241
Email: Marliese.vondenDriesch(at)ble(dot)de
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
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