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Das Nagoya-Protokoll Access and Benefit Sharing

Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich bindendes Abkommen, das den Rahmen für nationale Regelungen des Zugangs zu genetischen Ressourcen und der gerechten Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung ergeben, vorgibt.

Das Nagoya Protokoll

Kräuter (Quelle: nilanewsom - stock.adobe.com)

Seit dem 12. Oktober 2014 ist das Nagoya-Protokoll gültig. Es ist ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), dass Biopiraterie verhindern und für eine gerechte Verteilung der Gewinne sorgen soll, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. Das Abkommen konkretisiert die Vorgaben zu ABS aus Artikel 15 der CBD und gibt den rechtlichen Rahmen vor, wie der Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus der Nutzung resultierenden Vorteile zu regeln ist. Die Vorgaben des Nagoya-Protokolls gelten auch für traditionelles Wissen, das zu genetischen Ressourcen gehört (= zugehöriges traditionelles Wissen).

Bezüglich des Zugangs zu genetischen Ressourcen/zugehörigem traditionellen Wissen schreibt das Nagoya-Protokoll z.B. vor, dass nationale Regelungen erlassen werden und transparent gemacht werden müssen (idealerweise auf der ABS-Clearinghouse-Seite des CBD-Sekretariats, siehe Link).

Neu gegenüber der CBD war aber vor allem die Vorgabe, dass alle Vertragsstaaten des Nagoya-Protokolls verpflichtet sind, Kontrollstellen einzurichten, um dafür zu sorgen, dass im eigenen Hoheitsgebiet die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus anderen Ländern unter Einhaltung der jeweiligen ABS Regelungen der anderen Länder erfolgt.

 

(Quelle: CBD (2010): Introduction to Access and Benefit Sharing.) https://www.cbd.int/abs/information-kit-en/
Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU und in Deutschland

Den Zugang zu genetischen Ressourcen regeln alle EU-Staaten individuell; die Kontrollverpflichtungen hingegen einheitlich über eine EU-Verordnung. Näheres zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU und in Deutschland lesen Sie hier.

Vorteilsausgleich bei Nutzung von DSI

Der UN-Biodiversitätsgipfel 2024 beschloss Eckpunkte zum Vorteilsausgleich bei Nutzung von Sequenzinformationen über genetische Ressourcen. Wer damit Geld verdient, soll in einen Fonds einzahlen, der dem Biodiversitätsschutz im Globalen Süden zugutekommen soll.

DNA-Sequenz

Kontakt

 

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E-Mail: Marliese.vondenDriesch(at)ble(dot)de

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E-Mail: Karina.klein(at)ble(dot)de

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