Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Die Walderhaltung und damit auch die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gehört in Deutschland grundsätzlich zu den Aufgaben der Länder.
Aus § 1 Bundeswaldgesetz und den entsprechenden Bestimmungen der Landeswaldgesetze ist die gesetzliche Zielvorgabe abzuleiten, den Wald in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten, damit dauerhaft seine Leistungen und Funktionen erfüllt werden können. Zudem können folgende Regelungen des Bundeswaldgesetzes bezüglich der Erhaltung forstlicher Genressourcen herangezogen werden: Erhaltung des Waldes (§ 9), Bewirtschaftung des Waldes (§ 11), Schutzwald (§ 12).
Entsprechende Regelungen existieren auch auf Landesebene.
In verschiedenen Bundesländern sind die Arbeiten zur Erhaltung forstlicher Genressourcen inzwischen auf dem Erlasswege geregelt und in Programmen wie der forstlichen Rahmenplanung integriert. Darüber hinaus beinhalten die Waldbaurichtlinien der meisten Länder wichtige Maßnahmen zur Erhaltung forstlicher Genressourcen.
Eine besondere Rolle spielt das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG), das die Zulassung, Erzeugung, das Inverkehrbringen, die Ein- und Ausfuhr und die Identitäts- und Herkunftssicherung von forstlichem Vermehrungsgut regelt. Zweck des Gesetzes ist es, den Wald in seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu fördern (§ 1 FoVG).
Des Weiteren hat das Bundesnaturschutzgesetz eine gewisse Bedeutung. Hinweise zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit auch der genetischen Vielfalt ergeben sich aus den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Tier- und Pflanzenwelt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sollen als Lebensgrundlagen des Menschen gesichert werden. Die im Bundesnaturschutzgesetz und den entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen vorgesehenen Maßnahmen erfassen nur teilweise die zur Erhaltung der Baum- und Straucharten notwendige genetische Vielfalt. Sie können allerdings in bestimmten Fällen die Maßnahmen zur Erhaltung forstlicher Genressourcen ergänzen.
Das Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht" (BLAG-FGR) erarbeitet und erstmals 1987 veröffentlicht. Es beschreibt den Gefährdungszustand forstlicher Genressourcen und gibt einen Überblick über die Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Baum- und Straucharten in Deutschland. In koordinierter Zusammenarbeit werden die entsprechenden Maßnahmen durch die BLAG-FGR festgelegt und umgesetzt.
+49 (0)228 6845-3052
Vera Overrödder
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn