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Während bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD 1993) die biologischen Ressourcen weithin als gemeinsames Erbe der Menschheit betrachtet wurden und für alle als frei zugänglich galten, bekräftigte die CBD das nach den Grundsätzen des Völkerrechts bestehende souveräne Recht der Staaten über ihre biologischen Ressourcen.
Die gesamte Entwicklung der Landwirtschaft beruhte seit jeher auf der Domestizierung und züchterischen Bearbeitung nutzbarer Pflanzen und Tiere. Ein ungehinderter Austausch genetischer Ressourcen – auch über Kontinente hinweg – machte es erst möglich, dass sich die Landwirtschaft im Lauf der Jahrtausende in nahezu allen Regionen der Erde ausbreiten und erfolgreich werden konnte.
Seit Beginn des 20sten Jahrhunderts wurde erkannt, dass die Vielfalt der in jahrtausende langer Arbeit entstandenen Landsorten der für die Ernährung wichtigen Kulturpflanzen weltweit zu verschwinden drohte und damit als genetisches Reservoir für die Pflanzenzüchtung nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Die Welternährungsorganisation (Food and Agriculture Organisation, FAO) machte dies auf seiner 10. Konferenz 1959 in der „Resolution zur Bedeutung und Gefährdung pflanzengenetischer Ressourcen“ deutlich. Es kam zur Gründung zahlreicher Genbanken weltweit, die Saatgutproben von Kulturpflanzen aus aller Welt sammelten und lagerten. Der im Jahr 1974 gegründete Internationale Ausschuss für pflanzengenetische Ressourcen (heutiger Name„Bioversity International“) unterstützte diese Erhaltungsaktivitäten. 1983 einigte sich die Staatengemeinschaft auf die „Internationale Verpflichtung über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ (International Undertaking on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture). Diese Verpflichtung hatte zum Ziel, die weltweite Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen als das gemeinsame Erbe der Menschheit zu erhalten, nachhaltig zu nutzen und für Forschung und Züchtung frei zur Verfügung zu stellen.
In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts kam es zu einem Paradigmenwechsel: Mit Verabschiedung UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) im Jahr 1992 wurde im Gegensatz zu dem Konzept des gemeinsamen Erbes der Menschheit den Nationalstaaten die Verfügungsrechte über ihre biologischen Ressourcen zugeschrieben. In der sogenannten „Schlussakte von Nairobi“ von 1992, die den Text des Übereinkommens festlegte, erging gleichzeitig der Auftrag an die FAO, den Status der bereits existierenden Sammlungen pflanzengenetischer Ressourcen und die Rechte der Bauern zu klären, sowie die Internationale Verpflichtung von 1983 mit den neuen Vorgaben aus der CBD in Einklang zu bringen. Dieser Auftrag resultierte in dem 2001 verabschiedeten und 2004 in Kraft getretenen Internationalen Saatgutvertrag.
Marliese von den Driesch
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