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Die CBD (engl. Convention on Biological Diversity) wurde 1992 verabschiedet. Das Abkommen wurde auf dem Umweltgipfel der UN von Rio de Janeiro von damals noch 178 Vertragsstaaten gemeinsam mit anderen multilateralen Umweltabkommen unterzeichnet. Fast alle Staaten der Erde sind ihr inzwischen beigetreten. Derzeit sind 196 Länder Vertragsstaaten, lediglich der Vatikan und die Vereinigten Staaten von Amerika haben das Abkommen nicht unterzeichnet. Sein erklärtes Ziel ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die Aufteilung der aus der Nutzung resultierenden Vorteile.
Eines der thematischen Arbeitsprogramme der CBD ist die Agrobiodiversität. Innerhalb dieses Programms gibt es für Landwirtschaft und Ernährung wichtige themenübergreifende Initiativen, u.a. zur Vielfalt der Bestäuber, der Vielfalt im Boden und für die Ernährung. Für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Pflanzenvielfalt wurde 2002 die "Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen" (GSPC) verabschiedet, die erstmalig quantitative Zielvorgaben für 16 Einzelziele enthielt. Die GSPC wurde 2010 aktualisiert.
Um den fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, beschlossen die Vertragsstaaten der CBD im Jahr 2010 den "Strategischen Plan für Biodiversität 2011-2020". Er definierte 20 konkrete Handlungsziele, die sogenannten Aichi-Biodiversitätsziele. Leider wurde bis 2020 keines der Aichi-Biodiversitätsziele erreicht. Der Biodiversitätsverlust hat vielmehr mittlerweile ein dramatisches Ausmaß angenommen und bedroht unsere Lebensgrundlagen.
Bedingt durch die Pandemie konnte erst 2022 in Montreal ein neuer globaler Rahmen für die Biodiversität verabschiedet werden. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten zu einem umfassenden Biodiversitätsschutz bis 2030. Der globale Kunming-Montreal Rahmen für die Biodiversität enthält nunmehr 23 Ziele, die recht detailliert die Handlungsziele beschreiben, die die Vertragsstaaten bis 2030 erreichen wollen. Diese Ziele sollen alle Bereiche des Lebens zur Erhaltung und dem Schutz der Biodiversität verpflichten. Übergeordnetes Ziel ist ein Leben in Harmonie mit der Natur, das bis 2050 erreicht sein soll.