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Kein Land ist autonom in der Bereitstellung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRFA), die der Schlüssel zur Ernährungssicherung und Anpassung von Landwirtschaft an den Klimawandel sind. Die Weltgemeinschaft hat daher ein zentrales Instrument beschlossen, um diese Ressourcen zu erhalten, deren nachhaltige Nutzung zu fördern und sowohl den Zugang zu den Ressourcen zu sichern als auch einen gerechten Vorteilsausgleich zu gewährleisten: Die 31. Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verabschiedete 2001 den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.
Der Internationale Vertrag trat im Juli 2004 in Kraft und stellt für die Vertragsstaaten eine völkerrechtlich bindende Vereinbarung dar. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD), pflanzengenetische Ressourcen an ihrem Naturstandort (in situ), in Betrieben (on farm) und in Genbanken (ex situ) zu erhalten, sie zu charakterisieren und zu evaluieren sowie ihre nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Der Vertrag hebt den außerordentlichen Beitrag hervor, den Landwirte zur Entwicklung und Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beigetragen haben. Die Vorteile, die sich aus dieser Nutzung ergeben, sind durch den Austausch von Informationen, durch Technologietransfer, den Aufbau von Kapazitäten in den Entwicklungsländern, und die Aufteilung der finanziellen und sonstigen Vorteile der Vermarktung gerecht zu teilen. Ein Lenkungsorgan, das sich aus Vertretern aller Vertragsstaaten zusammensetzt, begleitet und überwacht die Umsetzung des Vertrages in den einzelnen Unterzeichnerstaaten. Wichtige Elemente des Vertrags sind das multilaterale System für Zugang und Vorteilsausgleich (MLS), die Rechte der Landwirte und das globale Informationssystem (GLIS).
Das Kernstück des Vertrages ist das multilaterale System (MLS). Es umfasst PGRFA von 35 Nahrungs- und 29 Futtermittelpflanzenarten, die „unter der Verwaltung und Kontrolle der Vertragsparteien stehen und öffentlich zugänglich sind“, außerdem die Sammlungen in den Genbanken der CGIAR Forschungszentren und anderer internationaler Institutionen, die unter Artikel 15 des Internationalen Vertrags entsprechende Vereinbarungen mit dem Lenkungsorgan geschlossen haben. Zudem steht das MLS weiteren Partnern, und auch juristischen und natürlichen Personen aus den Unterzeichnerstaaten offen. Die insgesamt 64 Pflanzenarten sind in Anlage 1 des Vertrages aufgelistet.
Das MLS regelt den erleichterten Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der aus deren Nutzung entstehenden Vorteile. Zugang wird nur zum Zweck der Nutzung und Erhaltung in der Forschung, Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft gewährt. Dazu wird eine standardisierte Materialübertragungsvereinbarung (SMTA) genutzt. Die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung kann durch Informationsaustausch, Zugang zu und Weitergabe von Technologie, Kapazitätsaufbau und Aufteilung der finanziellen und sonstigen Vorteile der Vermarktung geschehen.
Weitere Informationen über Zugang und gerechten Vorteilsausgleich hier.
Artikel 17 des Vertrages sieht vor, das die Vertragsparteien zusammenarbeiten, um auf Grundlage bestehender Informationssysteme ein globales Informationssystem (GLIS) zur Erleichterung des Informationsaustauschs über wissenschaftliche, technische und umweltbezogene Themen in Bezug auf PGRFA zu entwickeln.
Das Lenkungsorgan des Vertrages hat 2015 seine Vision folgendermaßen formuliert und einen entsprechenden Arbeitsplan entwickelt: GLIS integriert und verstärkt existierende Informationssysteme, und schafft so einen globalen Zugangspunkt zu Informationen und Wissen, um die Kapazitäten zur Erhaltung, Management und Nutzung von PGRFA zu stärken.
Mit Unterstützung der Bundesregierung wurden die IT Infrastruktur für GLIS aufgebaut und Standards zur Identifizierung und Dokumentation von PGRFA entwickelt. ‚Digital Object Identifiers‘ (DOIs) sollen helfen Proben pflanzengenetischer Ressourcen eindeutig und dauerhaft zu identifizieren. Jeder Probe in GLIS ist ein DOI zugeordnet. Dies soll es Nutzern weltweit u.a. erleichtern, Forschungsergebnisse verschiedener Institutionen zu verknüpfen und so weitere Erkenntnisse zu gleichem genetischen Material auszutauschen.
Ein wissenschaftlicher Beirat berät das Lenkungsorgan des Vertrages in der Entwicklung von GLIS. Das Sekretariat des International Vertrages bietet einen kostenlosen Service, DOIs für PGRFA Proben zu erhalten.