Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

On-farm-Bewirtschaftung Kultur- und Wildpflanzen

Kulturpflanzen werden zu einem großen Teil bereits seit Jahrtausenden genutzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Durch die ständige Auslese für die weitere Nutzung entstand eine regional angepasste große Vielfalt ausgewählter Landsorten.

Den Geschmack von Regionen erleben

Reben Landsorten
(Quelle: Doris Schneide, JKI)

Viele Kulturpflanzen werden bereits seit hunderten von Jahren genutzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Durch die ständige Auslese der Individuen für die weitere Nutzung entstand eine regional angepasste große Vielfalt ausgewählter Landsorten. Im Zuge der Globalisierung der Märkte und der Konzentrationsprozesse in Land- und Ernährungswirtschaft sind in Deutschland zahlreiche Kulturpflanzenarten und -sorten aus dem großflächigen Anbau verschwunden. Deshalb gilt es die noch vorhandene, regionaltypische Vielfalt der Kulturpflanzensorten zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.

Den Wert der Vielfalt vor der Haustür wiederentdeckt

In den 80er Jahren des 20. Jhd. wurden Vereine gegründet, die sich der Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt verschrieben haben. Bis heute konnte von diesen Vereinen und Initiativen ein beträchtlicher Teil der in Deutschland noch im Anbau oder in Genbanken existenten Kulturpflanzenvielfalt in der Nutzung gehalten oder wiedereingeführt werden. Auch wurde gesundes Pflanzenmaterial seltener und alter Sorten für neue Herausforderungen weiterentwickelt. In einzelnen Fällen konnten alte Sorten als Erhaltungs- oder Amateursorte auch wieder erfolgreich vermarktet werden.
Um die Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen zu unterstützen, führt das IBV die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland. Diese soll dazu dienen, den Wert der Vielfalt vor der Haustür wieder zu entdecken.

Erfolgreich vermarkten – aber wie?

Durch die 2009 verabschiedete Erhaltungssortenverordnung wurde die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, Saatgut von Landsorten und anderen Sorten landwirtschaftlicher Arten sowie Gemüsearten, die von Interesse für die Erhaltung genetischer Ressourcen sind, unter erleichterten Bedingungen zuzulassen und zu vertreiben. Dies war eine wichtige Voraussetzung, um die On-farm-Bewirtschaftung von Sorten, die keine saatgutrechtliche Zulassung mehr besitzen, zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Besonderheiten dieser Nischenprodukte Rechnung tragen.
Zur Weiterentwicklung der Roten Liste und um die Vermarktung von bedrohten Nutzpflanzenarten und –Sorten zu unterstützen, werden vom BMEL verschiedene Projekte gefördert. Im Folgenden werden drei Projekte kurz beschrieben.

Kontakt

Dr. Imke Thormann
+49 (0) 228  6845 - 3438
Email:  Imke.Thormann(at)ble(dot)de

Sarah Sensen
+49 (0) 228  6845 - 3543
Email: Sarah.Sensen(at)ble(dot)de

Isabelle Winkler
+49 (0) 228  6845 - 2895
Email: Isabelle.Winkler(at)ble(dot)de

Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn