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Die genetische Vielfalt ist – neben der Vielfalt der Ökosysteme und der Arten – eine der drei Säulen der Biodiversität. Ihrer Bedeutung wird nun über die Agrarumweltmaßnahmen verstärkt Rechnung getragen – die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft ist neben der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung bzw. neben dem Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft als zusätzlicher Zuwendungszweck im nicht-produktiven investiven Naturschutz bzw. im Vertragsnaturschutz aufgenommen worden.
Ein tragfähiges und international verankertes Instrument zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft ist die Einrichtung von genetischen Erhaltungsgebieten (GenEG). In Deutschland wurden 2019 die ersten genetischen Erhaltungsgebiete eingerichtet und seitdem wächst das „Netzwerk Genetische Erhaltungsgebiete Deutschland“ stetig. Das Netzwerk besteht aus ausgewählten Flächen und darin vorkommender Pflanzenpopulationen sowie aus lokalen Akteuren, die den Aufbau und das Management von GenEG unterstützen.
Ein genetisches Erhaltungsgebiet (GenEG) ist eine Fläche mit natürlich vorkommenden WEL-Populationen, die für aktive und dauerhafte Erhaltungsmaßnahmen ausgewiesen wird. Auf dieser Fläche können Management sowie Monitoring der genetischen Vielfalt dieser Populationen erfolgen. Ein GenEG ist keine offizielle Schutzgebietskategorie, sondern ein zusätzliches Prädikat, die eine Auszeichnung eines Areals darstellt. Für die möglichst umfassende Erhaltung der genetischen Diversität einer Art sind meist mehrere genetische Erhaltungsgebiete notwendig, die in ihrer Summe die Diversität einer Art möglichst umfassend repräsentieren.
In mehreren Modell- und Demonstrationsvorhaben, die mit Mitteln des BMEL durchgeführt wurden, konnte die Methodik und die bundesweiten Strukturen erfolgreich entwickelt, getestet und etabliert werden.
Ab 2024 sind einzelne Schritte zur Ausweisung und zum Management von genetischen Erhaltungsgebieten über die GAK ko-finanzierbar, um die Erhaltung von Wildarten für Ernährung und Landwirtschaft zu unterstützen.
Dies betrifft zum einen die Fördermaßnahme 4 H, den nicht-produktiven investiven Naturschutz. Der Zuwendungszweck lautet ab 2024:
Zum anderen betrifft es die Fördermaßnahme 4 I, den Vertragsnaturschutz. Hier lautet der Zuwendungszweck ab 2024:
Dr. Imke Thormann
+49 (0) 228 6845 - 3438
Email: Imke.Thormann(at)ble(dot)de
Sarah Sensen
+49 (0) 228 6845 - 3543
Email: Sarah.Sensen(at)ble(dot)de
Isabelle Winkler
+49 (0) 228 6845 - 2895
Email: Isabelle.Winkler(at)ble(dot)de
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn