In mehreren Modell- und Demonstrationsvorhaben, die mit Mitteln des BMEL durchgeführt wurden, konnte die Methodik und die bundesweiten Strukturen erfolgreich entwickelt, getestet und etabliert werden.
Ab 2024 sind einzelne Schritte zur Ausweisung und zum Management von genetischen Erhaltungsgebieten über die GAK ko-finanzierbar, um die Erhaltung von Wildarten für Ernährung und Landwirtschaft zu unterstützen.
Dies betrifft zum einen die Fördermaßnahme 4 H, den nicht-produktiven investiven Naturschutz. Der Zuwendungszweck lautet ab 2024:
- „Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft sowie Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft.“
- Hierzu kann beispielsweise die Kartierung bestimmter WEL-Populationen, ggf. die Durchführung genetischer Analysen, die Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen zur Erhaltung und Entwicklung der Zielvorkommen sowie die Saatgutsammlung für eine Ex-situ-Sicherung gehören, um Populationen und Gebiete für die Einrichtung von GenEG zu identifizieren. Dies hängt von der Umsetzung dieser Fördermaßnahme in den Bundesländern ab.
Zum anderen betrifft es die Fördermaßnahme 4 I, den Vertragsnaturschutz. Hier lautet der Zuwendungszweck ab 2024:
- „Schutz und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft sowie Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft.“
- Im Falle der Förderung der Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft unter der Maßnahme 4 I ist die geförderte Fläche, zumindest für die Dauer der Förderung, in das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) koordinierte "Netzwerk Genetische Erhaltungsgebiete Deutschland" per Kooperationsvereinbarung einzubringen. In diesem Fall ist dann die Förderung von Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen innerhalb der genetischen Erhaltungsgebiete möglich. Die genaue Ausgestaltung hängt von der Umsetzung dieser Fördermaßnahme in den Bundesländern ab.