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Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Nutztierrassenvielfalt wird im europäischen und nationalen Tierzuchtrecht geregelt. Das Tierzuchtgesetz hat das Ziel, die Tierzucht für die Arten Pferd, Esel, Rind, Büffel, Schaf, Ziege und Schwein:
„auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass
Holger Göderz
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Lisa Balzar
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Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn