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Tierzuchtrecht Tierzuchtrecht

Das Tierzuchtrecht schafft eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Nutztierrassenvielfalt. 

Tierzuchtrecht

Buntes Bentheimer Schwein (Quelle: BLE)

Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Nutztierrassenvielfalt wird im europäischen und nationalen Tierzuchtrecht geregelt. Das Tierzuchtgesetz hat das Ziel, die Tierzucht für die Arten Pferd, Esel, Rind, Büffel, Schaf, Ziege und Schwein:

„auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass

  1. die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessert wird,
  2. die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit, der tierischen Erzeugung verbessert wird,
  3. die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und
  4. eine genetische Vielfalt erhalten wird.“

    Im Kern des Tierzuchtrechts ist geregelt, dass für Nutztierrassen Zuchtprogramme von Züchtervereinigungen entwickelt und umgesetzt werden. Das Tierzuchtgesetz regelt auch, welche Nutztierrassen als einheimisch gelten.

    Das Tierzuchtrecht enthält darüber hinaus Verpflichtungen zur Veröffentlichung bestimmter Informationen. Diese Informationen werden vom IBV auf der Website TGRDEU bereitgestellt.

    Für andere Tierarten, wie Geflügel und Kaninchen, gilt das Tierzuchtrecht nicht.

    Neben dem Tierzuchtrecht wird die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Nutztierrassenvielfalt auch vom Veterinärrecht, von gemeinschaftlichen Marktordnungen sowie von Förder- und Beihilfevorschriften beeinflusst. Darüber hinaus sind auch andere Gebiete der Agrar- und Handelspolitik, die Forschungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit sowie auf nationaler Ebene auch die Umwelt- und Naturschutzpolitik relevant.
     

Kontakt

Holger Göderz
+49 (0) 228 / 6845-3370
holger.goederz(at)ble(dot)de

Lisa Balzar
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lisa.balzar(at)ble(dot)de

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und Ernährung
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