Das Tierzuchtgesetz (TierZG) definiert eine einheimische Rasse laut §2 wie folgt:
a) eine Rasse, für die aufgrund von in Deutschland vorhandenen Tierbeständen erstmals ein Zuchtbuch begründet wurde und seitdem oder, sofern die Begründung weiter zurückliegt, seit 1949 in Deutschland geführt wird; oder
b) eine Rasse, für die ein Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber nur noch in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein Zuchtprogramm durchgeführt wird; oder
c) eine Rasse, für die das Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber für die mindestens seit 1949 aufgrund vorhandener Tierbestände in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein eigenständiges Zuchtprogramm durchgeführt wird.
Des Weiteren empfahl der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen, bestimmte Populationen, zwischen denen ein substantieller Austausch von Zuchttieren besteht, zu einer Rassegruppe zusammenzufassen. Diese Empfehlung wurde ebenfalls bei der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt.
Die Einstufung der einheimischen Nutztierrassen der Großtiere erfolgt hauptsächlich durch die rechnerisch ermittelte Effektive Populationsgröße (Ne). Diese wird anhand der in TGRDEU veröffentlichten Herdbuchzahlen mittels folgender Formel berechnet:
4 x Anzahl männlicher Tiere x Anzahl weiblicher Tiere
Ne = -----------------------------------------------------------------------
(Anzahl männlicher Tiere + Anzahl weiblicher Tiere)
Davon abweichend kann jedoch bei Vorliegen besonderer Umstände eine Nutztierrasse auch in eine andere Gefährdungskategorie eingestuft werden. Im Jahr 2013 wurde auf Empfehlung des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen die Einstufung in die Gefährdungskategorien überarbeitet. Dies betrifft vor allem die Abweichungen von der rechnerisch geschätzten Gefährdung einer Nutztierrasse. Im Sinne einer verbesserten Transparenz wurden Gründe, die eine Abweichung rechtfertigen können, definiert. Es gibt vier Gefährdungskategorien:
Nicht gefährdet (NG):
- Effektive Populationsgröße: über 1.000
- Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine höhere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in NG vorgesehen werden, wenn die neue oder synthetische Rasse züchterisch nicht konsolidiert ist und jederzeit aus vorhandenen Ausgangsrassen reaktiviert werden kann, die Rasse nicht in einem eigenen Zuchtbuch geführt wird und die Überführung in ein eigenes Zuchtbucht nicht beabsichtigt, die Anlage einer Kryoreserve aktuell nicht notwendig oder die Rasse weltweit so verbreitet ist, dass keine Gefährdung absehbar ist.
- Maßnahmen: erfolgreiche Nutzung in der Landwirtschaft, keine Erhaltungsmaßnahmen erforderlich, Monitoring
Beobachtungspopulation (BEO):
- Effektive Populationsgröße: zwischen 200 und 1.000
- Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine höhere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in BEO vorgesehen werden, wenn die Population stabil ist und ein wirksames Zuchtprogramm zur Erhaltung der genetischen Varianz angewendet wird. Wenn Ne für die Gefährdungskategorie NG spricht, kann eine Einstufung in BEO vorgesehen werden, wenn eine nur regionale Verbreitung der Rasse, eine problematische Züchterstruktur oder die Dynamik des Bestandsrückgangs für ein Gefährdungspotenzial sprechen.
- Maßnahmen: Tiefkühllagerung von Samen erforderlich, Monitoring
Erhaltungspopulation (ERH):
- Effektive Populationsgröße: unter 200
- Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine geringere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in ERH vorgesehen werden, wenn eine nur noch lokale Verbreitung der Rasse, eine sehr problematische Züchterstruktur oder die Dynamik des Bestandsrückgangs für ein erhebliches Gefährdungspotenzial sprechen.
- Maßnahmen: Tiefkühllagerung von Samen und Erhaltungszuchtprogramme erforderlich, Monitoring
Phänotypische Erhaltungspopulation (PERH):
- Rassen mit landeskultureller Bedeutung, bei welcher der Tierbestand genealogisch nicht eindeutig auf die Ursprungsrasse zurückgeführt werden kann, die Rasse bei ihrer Wiederbegründung bereits stark mit anderen Rassen vermischt oder nur auf sehr wenige Tiere zurückgegangen war oder die Rasse über mehrere Generationen nur sehr geringe Populationsgrößen aufgewiesen hat.
- Diese Rassen können aus tierzuchtwissenschaftlicher Sicht nur noch als Rudimente verstanden werden. Es wird ein Monitoring durchgeführt.