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Rote Liste Nutztierrassen Rote Liste Nutztierrassen

Die Liste einheimischer Nutztierrassen in Deutschland enthält eine vollständige Aufzählung der einheimischen Nutztierrassen und deren Einstufung in Gefährdungsstufen. 

Achtung - aktuelle Einstufung!

Am 15.10.2024 wurde die Einstufung in die Gefährdungskategorien turnusgemäß durch die BLE und den Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen aktualisiert. Damit sind die diesbezüglichen Angaben in der Broschüre aus 2023 nicht mehr durchgehend aktuell. Die aktuell gültige Einstufung finden Sie hier:

https://tgrdeu.genres.de/liste-einheimischer-nutztierrassen/liste-arten

Die Broschüre von 2023 ist nur noch als Download verfügbar. Die neue Ausgabe erscheint in 2025, kann aber jetzt schon per E-Mail an ibv(at)ble(dot)de vorbestellt werden.

Rote Liste einheimischer Nutztierrassen in Deutschland

Für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen für einheimische Nutztierrassen müssen Angaben über deren Gefährdungsstatus vorliegen. Dieser wird nach den Vorgaben des Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland auf Grundlage der in TGRDEU veröffentlichten Bestandszahlen bestimmt. Laut nationalem Tierzuchtgesetz legt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Gefährdungsstatus der einheimischen Nutztierrassen in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen fest. Diese Einstufung erfolgt alle zwei Jahre. Dabei wird zwischen den tierzuchtrechtlich geregelten Großtieren, dem Geflügel  und den Kaninchen  unterschieden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht die BLE in TGRDEU sowie in Form einer kostenlosen Broschüre. Die Broschüre kann beim IBV angefragt werden.

Rote Liste Broschüre
Quelle: BLE

Die in der Roten Liste als gefährdet eingestuften Nutztierrassen können eine Förderung erhalten. Außerdem sieht das Tierzucht- und das Tierseuchenrecht sowie die Europäische TSE-Verordnung Ausnahmen für gefährdete Nutztierrassen vor. Die von der BLE veröffentlichte Rote Liste bietet hierfür die Entscheidungsgrundlage.

Auch für den Ökolandbau besitzt die Broschüre der BLE eine Relevanz. Die EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau (Anhang II Teil II Artikel 1.3.3 der Verordnung (EU) 2018/848) fordern den bevorzugten Einsatz einheimischer Nutztierrassen. Die Broschüre der BLE enthält eine vollständige Auflistung aller einheimischen Nutztierrassen. Sie leistet somit Biobetrieben, Bio-Kontrollstellen und den hierfür zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung bei ihrer Arbeit.

Gefährdungskategorien

Großtiere

Das Tierzuchtgesetz (TierZG) definiert eine einheimische Rasse laut §2 wie folgt:

a) eine Rasse, für die aufgrund von in Deutschland vorhandenen Tierbeständen erstmals ein Zuchtbuch begründet wurde und seitdem oder, sofern die Begründung weiter zurückliegt, seit 1949 in Deutschland geführt wird; oder
b) eine Rasse, für die ein Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber nur noch in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein Zuchtprogramm durchgeführt wird; oder
c) eine Rasse, für die das Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber für die mindestens seit 1949 aufgrund vorhandener Tierbestände in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein eigenständiges Zuchtprogramm durchgeführt wird.

Des Weiteren empfahl der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen, bestimmte Populationen, zwischen denen ein substantieller Austausch von Zuchttieren besteht, zu einer Rassegruppe zusammenzufassen. Diese Empfehlung wurde ebenfalls bei der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt.

Die Einstufung der einheimischen Nutztierrassen der Großtiere erfolgt hauptsächlich durch die rechnerisch ermittelte Effektive Populationsgröße (Ne). Diese wird anhand der in TGRDEU veröffentlichten Herdbuchzahlen mittels folgender Formel berechnet:

          4 x Anzahl männlicher Tiere x Anzahl weiblicher Tiere
Ne = -----------------------------------------------------------------------
           (Anzahl männlicher Tiere + Anzahl weiblicher Tiere)

Davon abweichend kann jedoch bei Vorliegen besonderer Umstände eine Nutztierrasse auch in eine andere Gefährdungskategorie eingestuft werden. Im Jahr 2013 wurde auf Empfehlung des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen die Einstufung in die Gefährdungskategorien überarbeitet. Dies betrifft vor allem die Abweichungen von der rechnerisch geschätzten Gefährdung einer Nutztierrasse. Im Sinne einer verbesserten Transparenz wurden Gründe, die eine Abweichung rechtfertigen können, definiert. Es gibt vier Gefährdungskategorien:


Nicht gefährdet (NG):

  • Effektive Populationsgröße: über 1.000
  • Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine höhere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in NG vorgesehen werden, wenn die neue oder synthetische Rasse züchterisch nicht konsolidiert ist und jederzeit aus vorhandenen Ausgangsrassen reaktiviert werden kann, die Rasse nicht in einem eigenen Zuchtbuch geführt wird und die Überführung in ein eigenes Zuchtbucht nicht beabsichtigt, die Anlage einer Kryoreserve aktuell nicht notwendig oder die Rasse weltweit so verbreitet ist, dass keine Gefährdung absehbar ist.
  • Maßnahmen: erfolgreiche Nutzung in der Landwirtschaft, keine Erhaltungsmaßnahmen erforderlich, Monitoring

Beobachtungspopulation (BEO):

  • Effektive Populationsgröße: zwischen 200 und 1.000
  • Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine höhere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in BEO vorgesehen werden, wenn die Population stabil ist und ein wirksames Zuchtprogramm zur Erhaltung der genetischen Varianz angewendet wird. Wenn Ne für die Gefährdungskategorie NG spricht, kann eine Einstufung in BEO vorgesehen werden, wenn eine nur regionale Verbreitung der Rasse, eine problematische Züchterstruktur oder die Dynamik des Bestandsrückgangs für ein Gefährdungspotenzial sprechen.
  • Maßnahmen: Tiefkühllagerung von Samen erforderlich, Monitoring

Erhaltungspopulation (ERH):

  • Effektive Populationsgröße: unter 200
  • Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine geringere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in ERH vorgesehen werden, wenn eine nur noch lokale Verbreitung der Rasse, eine sehr problematische Züchterstruktur oder die Dynamik des Bestandsrückgangs für ein erhebliches Gefährdungspotenzial sprechen.
  • Maßnahmen: Tiefkühllagerung von Samen und Erhaltungszuchtprogramme erforderlich,  Monitoring

Phänotypische Erhaltungspopulation (PERH):

  • Rassen mit landeskultureller Bedeutung, bei welcher der Tierbestand genealogisch nicht eindeutig auf die Ursprungsrasse zurückgeführt werden kann, die Rasse bei ihrer Wiederbegründung bereits stark mit anderen Rassen vermischt oder nur auf sehr wenige Tiere zurückgegangen war oder die Rasse über mehrere Generationen nur sehr geringe Populationsgrößen aufgewiesen hat.
  • Diese Rassen können aus tierzuchtwissenschaftlicher Sicht nur noch als Rudimente verstanden werden. Es wird ein Monitoring durchgeführt.

Kleintiere

Der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen erstellt in seinem Arbeitskreis Kleintiere die „Liste einheimischer und bodenständiger Nutzgeflügelrassen in Deutschland“ und die „Liste alter einheimischer Kaninchenrassen in Deutschland“.

Einheimische und bodenständige Nutzgeflügelrassen in Deutschland umfassen aktuell oder ehemals landwirtschaftlich genutzte Rassen und Schläge des Geflügels, die entweder vor 1949 auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland entstanden (Kategorie A) oder die auf diesem Gebiet seit mindestens 1949 bodenständig sind und deren deutsche Populationen essenziell zum Erhalt der Rasse beitragen (Kategorie B). Für die Rassen werden die vor 1949 gezüchteten Farbenschläge auf der Liste geführt, die, soweit bekannt, bei unterschiedlicher Herkunft oder Entwicklung getrennt gelistet sowie nach primären und sekundären Farbenschlägen unterteilt werden. Primäre Farbenschläge sind solche, die zum Zeitpunkt der ersten Anerkennung bzw. Beschreibung der Rasse existent waren und seitdem kontinuierlich gezüchtet werden. Sekundäre Farbenschläge entstanden unter dem Einfluss anderer Rassen. Zusätzlich werden verzwergte Formen primärer Farbenschläge der Großrassen aufgeführt, sofern sie vor 1949 entstanden sind und anhand der Entwicklungsgeschichte abzuleiten ist, dass die jeweilige Großrasse zu mindestens 50% an der Entstehung der verzwergten Form beteiligt war.

Als einheimische Kaninchenrassen sind solche definiert, die auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland vor 1949 entstanden sind oder vor diesem Zeitpunkt nachweislich in diesem Gebiet gezüchtet wurden und die einen landwirtschaftlichen Nutzen haben oder hatten. Dabei werden nur die ursprünglichen Farbenschläge in der Liste geführt, die schon vor 1949 in Deutschland gezüchtet wurden.

Die Einteilung in Gefährdungskategorien erfolgt nach der Gefährdungskennzahl (GK), die sowohl der Größe als auch der Verteilung der Rassen und Schläge auf die Züchterinnen und Züchter Rechnung trägt. Für die Zuordnung in Gefährdungskategorien maßgebend ist der primäre Farbenschlag. 

In begründeten Fällen können auf Vorschlag des Arbeitskreises Kleintiere auch Rassen auf der Liste geführt werden, die die Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllen.

                          Nm x Nw                      GK = Gefährdungskennzahl
GK = 2 x NZ + ------------                 NZ = Anzahl Züchterinnen und Züchter
                          Nm + Nw                      Nm = Anzahl männliche Tiere     
                                                                Nw = Anzahl weiblicher Tiere


Die Gefährdungskategorien sind folgende:

Geflügel:

IExtrem gefährdet (GK ≤ 50)
II Stark gefährdet (50 < GK ≤ 150)
IIIGefährdet (150 < GK ≤ 300)
IVBeobachtung, zurzeit nicht gefährdet (GK > 300)

 

Kaninchen:

IExtrem gefährdet (GK ≤ 200)
II Stark gefährdet (200 < GK ≤ 400)
IIIGefährdet (400 < GK ≤ 600)
IVBeobachtung, zurzeit nicht gefährdet (GK > 600)

Kontakt

Holger Göderz
+49 (0) 228 / 6845-3370
holger.goederz(at)ble(dot)de

Lisa Balzar
+49 (0) 228 / 6845-3671
lisa.balzar(at)ble(dot)de

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn