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Achtung!!!
Am 15.10.2024 wurde durch den Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen und die BLE turnusgemäß die Einstufung in die Gefährdungskategorien aktualisiert. Damit sind die diesbezüglichen Angaben in der Broschüre aus 2023 nicht mehr durchgehend aktuell. Die aktuell gültige Einstufung finden Sie hier:
https://tgrdeu.genres.de/liste-einheimischer-nutztierrassen/liste-arten
Die aktuelle Broschüre kann trotzdem gerne weiter bezogen werden. Die neue Ausgabe erscheint dann in 2025.
Für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen für einheimische Nutztierrassen müssen Angaben über deren Gefährdungsstatus vorliegen. Dieser wird nach den Vorgaben des Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland auf Grundlage der in TGRDEU veröffentlichten Bestandszahlen bestimmt. Laut nationalem Tierzuchtgesetz legt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Gefährdungsstatus der einheimischen Nutztierrassen in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen fest. Diese Einstufung erfolgt alle zwei Jahre. Dabei wird zwischen den tierzuchtrechtlich geregelten Großtieren, dem Geflügel und den Kaninchen unterschieden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht die BLE in TGRDEU sowie in Form einer kostenlosen Broschüre. Die Broschüre kann beim IBV angefragt werden.
Die in der Roten Liste als gefährdet eingestuften Nutztierrassen können eine Förderung erhalten. Außerdem sieht das Tierzucht- und das Tierseuchenrecht sowie die Europäische TSE-Verordnung Ausnahmen für gefährdete Nutztierrassen vor. Die von der BLE veröffentlichte Rote Liste bietet hierfür die Entscheidungsgrundlage.
Auch für den Ökolandbau besitzt die Broschüre der BLE eine Relevanz. Die EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau (Anhang II Teil II Artikel 1.3.3 der Verordnung (EU) 2018/848) fordern den bevorzugten Einsatz einheimischer Nutztierrassen. Die Broschüre der BLE enthält eine vollständige Auflistung aller einheimischen Nutztierrassen. Sie leistet somit Biobetrieben, Bio-Kontrollstellen und den hierfür zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung bei ihrer Arbeit.
Das Tierzuchtgesetz (TierZG) definiert eine einheimische Rasse laut §2 wie folgt:
a) eine Rasse, für die aufgrund von in Deutschland vorhandenen Tierbeständen erstmals ein Zuchtbuch begründet wurde und seitdem oder, sofern die Begründung weiter zurückliegt, seit 1949 in Deutschland geführt wird; oder
b) eine Rasse, für die ein Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber nur noch in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein Zuchtprogramm durchgeführt wird; oder
c) eine Rasse, für die das Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber für die mindestens seit 1949 aufgrund vorhandener Tierbestände in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein eigenständiges Zuchtprogramm durchgeführt wird.
Des Weiteren empfahl der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen, bestimmte Populationen, zwischen denen ein substantieller Austausch von Zuchttieren besteht, zu einer Rassegruppe zusammenzufassen. Diese Empfehlung wurde ebenfalls bei der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt.
Die Einstufung der einheimischen Nutztierrassen der Großtiere erfolgt hauptsächlich durch die rechnerisch ermittelte Effektive Populationsgröße (Ne). Diese wird anhand der in TGRDEU veröffentlichten Herdbuchzahlen mittels folgender Formel berechnet:
4 x Anzahl männlicher Tiere x Anzahl weiblicher Tiere
Ne = -----------------------------------------------------------------------
(Anzahl männlicher Tiere + Anzahl weiblicher Tiere)
Davon abweichend kann jedoch bei Vorliegen besonderer Umstände eine Nutztierrasse auch in eine andere Gefährdungskategorie eingestuft werden. Im Jahr 2013 wurde auf Empfehlung des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen die Einstufung in die Gefährdungskategorien überarbeitet. Dies betrifft vor allem die Abweichungen von der rechnerisch geschätzten Gefährdung einer Nutztierrasse. Im Sinne einer verbesserten Transparenz wurden Gründe, die eine Abweichung rechtfertigen können, definiert. Es gibt vier Gefährdungskategorien:
Nicht gefährdet (NG):
Der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen erstellt in seinem Arbeitskreis Kleintiere die „Liste alter einheimischer Geflügelrassen in Deutschland“ und die „Liste alter einheimischer Kaninchenrassen in Deutschland“.
Als einheimische Nutzgeflügelrassen werden solche definiert, die vor 1949 auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland gezüchtet wurden und einen landwirtschaftlichen Nutzen haben oder hatten; oder die in der Bundesrepublik Deutschland erzüchtet wurden und mindestens seit 50 Jahren eigenständig durch eine in Deutschland angesiedelte Organisation anerkannt sind und nachweislich einen landwirtschaftlichen Nutzen haben oder hatten. Es werden nur die ursprünglichen Farbenschläge in der Liste geführt.
Als einheimische Kaninchenrassen sind solche definiert, die auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland vor 1949 entstanden sind oder vor diesem Zeitpunkt nachweislich in diesem Gebiet gezüchtet wurden und die einen landwirtschaftlichen Nutzen haben oder hatten. Dabei werden nur die ursprünglichen Farbenschläge in der Liste geführt, die schon vor 1949 in Deutschland gezüchtet wurden.
Die Einstufung in die Gefährdungskategorien erfolgt anhand der Gefährdungskennzahl (GK). Bei der Berechnung dieser Gefährdungskennzahl werden sowohl die Anzahl männlicher und weiblicher Zuchttiere, als auch die Anzahl der aktiven Züchter berücksichtigt. Durch die Gewichtung mit dem Faktor 2 soll der besonderen Wichtigkeit der Anzahl Züchter im Kleintierbereich Rechnung getragen werden.
Nm x Nw GK = Gefährdungskennzahl
GK = 2 x NZ + ------------ NZ = Anzahl Züchter
Nm + Nw Nm = Anzahl männliche Tiere
Nw = Anzahl weiblicher Tiere
Die Gefährdungskategorien sind folgende:
I Extrem gefährdet GK < 200
II Stark gefährdet 200 < GK < 400
III Gefährdet 400 < GK < 600
IV Beobachtung, zurzeit nicht gefährdet GK > 600
Holger Göderz
+49 (0) 228 / 6845-3370
holger.goederz(at)ble(dot)de
Lisa Balzar
+49 (0) 228 / 6845-3671
lisa.balzar(at)ble(dot)de
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn