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Ein vollständiger Überblick, welche Nutztierrassen in welchen Bundesländern gefördert werden, ist auf TGRDEU zu finden.
Nach dem EU-Recht kann die Zucht gefährdeter einheimischer Nutztierrassen gefördert werden. Die Zahlungen werden zumeist im Rahmen der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU gewährt.
Auch in Deutschland werden gefährdete Nutztierrassenvor allem auf Grundlage von Artikel 28 der VO (EG) Nr. 1305/2013 gefördert. Dies erfolgt als Länder-Maßnahmen oder als gemeinsame Fördermaßnahme des Bundes und der Länder auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Diese Fördermaßnahmen können auch mit EU-Mitteln kofinanziert werden.
BMEL und BLE fördern darüber hinaus Projekte zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung einheimischer Nutztierrassen aus verschiedenen Förderprogrammen.
Holger Göderz
+49 (0) 228 / 6845-3370
holger.goederz(at)ble(dot)de
Lisa Balzar
+49 (0) 228 / 6845-3671
lisa.balzar(at)ble(dot)de
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn