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Tierzucht und Tierschutz vereinen, um biologische Vielfalt zu erhalten

Stellungnahme des Fachbeirats Tiergenetische Ressourcen zum Entwurf zur Änderung

des Tierschutzgesetzes veröffentlicht.

Die einheimische Rinderrasse Vorderwälder gilt als gefährdet. Sie ist in der Beobachtungspopulation eingestuft.
Quelle: BLE

Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. In Teilen können die geplanten gesetzlichen Änderungen nach Einschätzung des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen massive negative Auswirkungen auf vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen und damit auf die biologische Vielfalt hervorrufen. Die Erhaltung einheimischer Nutztierrassen in Reinzucht und damit deren genetischer Vielfalt wird auch von der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) als Grundlage angesehen, um auf zukünftige Herausforderungen wie z. B. den Klimawandel, die Umstellung auf andere Produktionssysteme oder sich ändernde Verbrauchergewohnheiten reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund sieht der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen akuten Handlungsbedarf, um auf Punkte im neuen Gesetzesentwurf hinzuweisen, durch die eine signifikante Reduktion der biologischen Vielfalt induziert wird.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Hintergrund

Der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen ist ein Arbeitsgremium der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) e.V., der sich mit spezifischen Fragen tiergenetischer Ressourcen auseinandersetzt. Die Mitglieder des Fachbeirates sind Vertreter von Bund und Ländern, der Wissenschaft und der Tierzucht.

https://www.genres.de/fachgremien/fachbeirat-tiergenetische-ressourcen

Das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fungiert als Geschäftsstelle des Fachbeirates.

https://www.genres.de/fachportale/nutztiere