Es werden 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro Betrieb. Das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Es werden außerdem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts gefördert. Die Maßnahme darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
Das Bundesprogramm Stallumbau unterstützt die kurzfristige Umsetzung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese legt Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen fest: Bei der Gruppenhaltung müssen ab dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung für jede Muttersau mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Abferkelbuchten müssen eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern haben und die Sauen müssen sich frei bewegen sowie ungehindert umdrehen können.
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