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Etwa 100 Vertreterinnen und Vertreter von Akteuren aus Bundes- und Landesbehörden, Verbänden und anderen Organisationen trafen sich im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn. Sie informierten zum Stand und den laufenden Aktionen im Rahmen des NAP und diskutierten mehrere vorgeschlagene Empfehlungen. Der NAP verfolgt das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Als Unterziel wurde deshalb formuliert, die Lebens- und Rückzugsräume für Nutzorganismen und Nichtzielorganismen zu erhöhen. Von der Arbeitsgruppe Biodiversität wurde ein Vorschlag vorgelegt, in dem der Bundesregierung empfohlen wird, dieses NAP-Ziel in der Ackerbaustrategie zu verankern und mit geeigneten Instrumenten in der GAP nach 2020 umzusetzen. Diese Lebewesen übernehmen wichtige Ökosystemleistungen, von denen auch die Landwirtschaft profitiert wie etwa bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen. Die Bemühungen zur Erhaltung und Schaffung von ihren Lebensräumen sollten deshalb intensiviert werden. Die Höhe des erforderlichen Mindestanteils an Säumen, Hecken, Brachen, mehrjährigen Blühsteifen, Schutzstreifen, Streuobstreihen und extensivem Grünland in der Agrarlandschaft müssten jedoch noch konkretisiert werden.
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