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Verwendung gebietseigener Pflanzen besser unterstützen

In seiner Pressemitteilung fordert der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) „die Produktion und Verwendung gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes besser zu unterstützen“. In der Theorie ist die Verwendung von gebietseigenen Saat- und Pflanzgut in § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. In der Praxis hingegen sieht es anders aus.

Quelle: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL)

Es herrschen Probleme bei der Umsetzung und Auslegung der naturschutzrechtlichen Vorgaben. Um die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft erhalten zu können, ist ein kontinuierlicher und konsequenter Einsatz von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut essenziell.


Detaillierte Informationen zum aktuellen Konflikt sowie Informationen zum Hintergrund finden Sie in der Pressemitteilung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege unter: https://www.dvl.org/aktuelles/nachrichtendetails/mehr-gebietseigene-pflanzen.