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EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur durch EU-Umweltrat angenommen

Nach vielen kontroversen Diskussionen des Entwurfs zur EU-Verordnung haben nun 20 EU-Mitgliedsstaaten für die Verordnung gestimmt.

Artenreiches Grünland
Quelle: BLE

Pressemitteilung des BMUV vom 17.06.2024 (leicht abgeändert):

Die EU-Verordnung hat die Wiederherstellung der Natur in Europa zum Ziel, denn über 80 % der Ökosysteme sind in einem schlechten Zustand. Dafür sollen EU-weit auf 20 % der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Stärkung von Ökosystemen eingeleitet werden. Auch bestimmte wichtige Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden, bis 2030 mindestens 30 %, bis 2040 60 % und bis 2050 90 %. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten, ein Prozess bei dem die gesamte Gesellschaft beteiligt wird. Die Verordnung umfasst alle wichtigen Ökosysteme der Gesamtlandschaft, von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern. Der Entwurf wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, weil er viele verschiedene Interessen tangiert. Eine qualifizierte Mehrheit im Umweltrat konnte bislang nicht gefunden werden.

Im Juni 2022 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das Nature Restoration Law vorgelegt. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür gefunden. Im Rahmen des Trilogs wurden, wie von einigen gefordert, deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen eingeführt, was den ursprünglichen Vorschlag für viele akzeptabler gemacht hatte. Er wurde allgemein als ausgewogener Kompromiss aller Interessen angesehen. Die Verordnung hatte dann am 22. November 2023 im Ausschuss der ständigen Vertreter die Zustimmung der Mitgliedstaaten erhalten. Im Februar 2024 hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre klare Zustimmung für dieses Vorhaben gegeben. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Umweltrat ist das Nature Restoration Law final beschlossen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten heute die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben. Der in den Verhandlungen erzielte Kompromiss stellt eine ausgewogene Balance aller Interessen her. Der heutige Beschluss ist ein Bespiel für die Kompromissfähigkeit der europäischen Staaten und ein Beleg für die gemeinsame Verantwortung. Verantwortung, die die europäischen Staaten heute gezeigt haben, indem sie ihre Zusage, die wir dem Europaparlament gegeben haben, bestätigt haben. Und Verantwortung für die Natur in Europa und das Bewahren der Schöpfung.

Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten, die Leistungen der Ökosysteme: Wir wollen sie stärken und schützen, damit sie uns schützen können. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch im Meer."