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Neuer Leitfaden zur EU-ABS-Verordnung verabschiedet

Zum Anwendungsbereich und den wichtigsten Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (EU-ABS-Verordnung) hat die EU-Kommission am 14. Dezember 2020 einen aktualisierten und um viele Spezialfragen erweiterten Leitfaden verabschiedet.

Das Wort "Nagoya-Protokoll" auf einem Lanschaftsbild
Quelle: BLE

Das Nagoya-Protokoll verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung genetischer Ressourcen in ihrem Hoheitsgebiet unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu Access and Benefit-Sharing (ABS) erfolgt. Die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (EU-ABS-Verordnung) setzt diese Kontrollverpflichtung aus dem Nagoya-Protokoll für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich um.

Der neu aufgelegte Leitfaden (C (2020) 8759) ist das Ergebnis eines umfangreichen Konsultations- und Diskussionsprozesses der EU-Kommission. Er wurde unter Einbeziehung von ABS-Experten der Mitgliedsstaaten sowie Verbänden und Vertretern verschiedener Nutzergruppen erarbeitet. Er beinhaltet den bereits 2016 veröffentlichten Leitfaden zum Anwendungsbereich und den Kernverpflichtungen der Verordnung (EU) Nr. 511/2014, ergänzt um neue Detailinformationen. In dem umfangreichen neuen Anhang II geht der Leitfaden beispielsweise näher darauf ein, wie das Konzept der Nutzung bei verschiedenen Konstellationen anzuwenden ist oder wie das Herkunfstland von genetischen Ressourcen in Fällen zu bestimmen ist, in denen Ressourcen nicht direkt aus der Natur in einem Herkunftsöand bezogen werden. Des weiteren gibt der Leitfaden zahlreiche sektorspezifische Informationen.

Die deutsche und englische Sprachfassung des Leitfadens sowie weitere Informationen rund um das Thema Access and Benefit-Sharing finden Sie in unserem ABS-Informationsangebot zur EU-ABS-Verordnung.