Für die Förderung des Stallumbaus sind in den Jahren 2020 und 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro eingestellt. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Derzeit wird eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet.
Die Stellenausschreibungen finden Sie auf der Website der BLE: