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EU-Saatgutrecht: Parlament folgt Vorschlägen

Das Europäische Parlament stimmte am 24.04. dem letzten Vorschlag zur Überarbeitung der Saatgutverordnung zu und folgte damit der Empfehlung des Agrarausschusses. Der Vorschlag beinhaltet unter anderem Erleichterungen für die Abgabe von Saatgut zwischen Landwirtinnen und Landwirten, als auch für die Genbanken.

In einem Regal stehen Gläser mit verschiedenen Saatgutarten drin.
Quelle: IPK

Weitere Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission werden jedoch erst nach der Europawahl im Juni starten können. Das neu gewählte Parlament muss dann zunächst der Position der vorangegangenen Legislaturperiode zustimmen.

Der aktuelle Vorschlag beinhaltet die Möglichkeit, dass Landwirtinnen und Landwirte Pflanzenvermehrungsmaterial untereinander austauschen dürfen – die Mengengrenzen soll jedoch die Kommission festlegen. Für Saatgut und Vermehrungsmaterial aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) sollen europäische Produktionsstandards gelten.

Auch die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Erhaltungssorten bzw. Sorten, die den festgelegten Sortenkriterien nicht entsprechen, die aber für die genetische Vielfalt Kulturpflanzen bedeutend sind, werden möglich sein. Dabei geht es im Besonderen um traditionell angebaute oder neue, vor Ort erzeugte Sorten, die an die örtlichen Bedingungen angepasst sind.

Die Forderung des ECPGR, Genbanken aus den Regularien für die Abgabe von Pflanzenvermehrungsmaterial herauszunehmen, um diese nicht mit zusätzlichen Verpflichtungen zur Keimfähigkeit, zum phytosanitären Status und zu Berichts- und Dokumentationsverpflichtungen zu belasten, wurde erfüllt.

Trotzdem warnt beispielsweise der Dachverband für Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e. V., dass die Erleichterungen für Kleinsterhalter, die nicht gemeinnützig arbeiten, bezüglich neuer Verpflichtungen noch nicht weit genug gehen.

Der Interessenverband der europäischen Saatgutindustrie (Euroseeds) sieht die nun angenommenen Erleichterungen kritisch, da er eine Schwächung der Saatgutqualität befürchtet.

Auch ist der Verordnungsentwurf in Bezug auf Erhaltungsmischungen von Wildpflanzensaatgut weiterhin kritisch zu sehen. Bisher wurden Erhaltungsmischungen durch eine EU-Richtlinie geregelt, die aber mit der neuen Verordnung wegfallen soll. Eine nationale Ausgestaltung wäre dann nicht mehr möglich. Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass in Erhaltungsmischungen auch angemeldete Sorten anstatt von Wildformen verwendet werden dürfen, sowie die Vermehrung weit entfernt vom späteren Ausbringungsort stattfinden darf.

Die angenommen Änderungen im Verordnungsentwurf finden Sie hier.