Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Keine Patentierung von konventionell gezüchteten Tieren und Pflanzen

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat am 14.05.2020 beschlossen, dass die Patentierung von konventionell gezüchteten Tieren und Pflanzen nicht zulässig ist.

Die Patentierung von Methoden der konventionellen Züchtung (z.B. Selektion und Kreuzung) ist schon seit längerem von der Patentierung ausgeschlossen. Mit der aktuellen Entscheidung im Fall G 3/19 (Pfeffer) stellte die Große Beschwerdekammer klar, dass das Patentierungsverbot auch für die mit diesen Methoden erschaffenen Pflanzen und Tiere gilt. Damit hat das EPA die Haltung Deutschlands in diesem Fall bestätigt.

Diese offene Frage war im Februar 2012 ein wesentlicher Grund für die Forderung des Bundestages nach Einrichtung eines Biopatent-Monitorings durch die Bundesregierung und einer zweijährlichen Berichterstattung an den Bundestag. Bereits zuvor, im November 2011, hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit dem Aufbau und der Koordinierung eines solchen Biopatent-Monitorings beauftragt. Auf dieser Grundlage koordiniert das IBV das Biopatent-Monitoring und übernimmt die Recherche im Bereich Tiere. Das Bundessortenamt bearbeitet dabei den Pflanzenbereich.

Weitere Informationen