Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Bundesregierung verbessert den Insektenschutz

Am Freitag letzter Woche hat das Insektenschutzpaket den Bundesrat passiert. Es gelten bereits ab Sommer verschärfte Bedingungen für den Pflanzenschutz in Schutzgebieten und konkrete Vorgaben für Gewässerrandstreifen. Die Umsetzung wird mit Mitteln in Höhe von 150 Millionen Euro für einen Erschwernisausgleich unterstützt.

Quelle: maerzkind/ iStock via Getty Images

In Schutzgebieten dürfen demnach weder Herbizide noch für Bestäuber schädliche Insektizide eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für besondere Situationen, beispielsweise wenn Wälder von Borkenkäfern befallen sind. An Gewässern müssen Randstreifen von mindestens fünf Metern bei dauerhafter Begrünung oder zehn Metern ohne Begrünung eingehalten werden.
Überdies enthält das Paket Vorgaben für den Glyphosat-Ausstieg. Demnach soll der Einsatz in der Landwirtschaft nur noch in Ausnahmen, wenn mechanische Verfahren nicht greifen, bei Problemunkräutern oder Erosionsgefahr erlaubt sein. Ansonsten gilt ab dem 1. Januar 2024 ein Anwendungsverbot, falls der Wirkstoff auf EU-Ebene Ende 2023 die Zulassung verliert.

Artenreiches Grünland und Streuobstwiesen werden unter Biotopschutz gestellt. Auf mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen dürfen keine Herbizide und Bestäuber-schädliche Insektizide mehr ausgebracht werden. Extensiv genutzte Streuobstwiesen mit mindestens 25 lebenden Bäumen und überwiegend Hochstämmen werden ebenfalls geschützt. Auch Trockenmauern fallen nun unter diesen Schutz, für den Weinbau gibt es jedoch Ausnahmen.
Das Paket enthält zudem Vorschriften zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und zur insektenfreundlichen Landschaftsplanung. Danach werden sogenannte Skybeamer in Schutzgebieten untersagt. Außerdem sollen insektenfreundliche Lichtquellen bevorzugt werden, wenn ein Austausch nötig wird.

Den Bundesländern wurden Möglichkeiten für Ausnahmen und Länderöffnungsklauseln geschaffen. Damit sollen die Regeln von Bundesländern, die bereits rechtliche Regelungen zum Artenschutz getroffen haben, wie Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, geschützt werden.
Über einen Sonderrahmenplan Insektenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden 150 Millionen Euro jährlich für einen Erschwernisausgleich und für den Insektenschutz bereitgestellt. Diese Mittel werden von den Ländern mit einem eigenen Anteil um 40 % erhöht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/insekten-schuetzen-1852558