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Um Risiken des chemischen Pflanzenschutzes für Menschen und Tiere sowie den Naturhaushalt zu verringern, hat die Bundesregierung 2013 den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) initiiert. Die Arbeitsgruppe „Pflanzenschutz und Biodiversität“ ist eine Expertengruppe innerhalb des NAP. Sie begleitet und bewertet den NAP im Bereich biologische Vielfalt fachlich und erarbeitet Vorschläge für Handlungsfelder und Maßnahmen.
Demonstrationsbetriebe ermöglichen den Transfer wichtiger Ergebnisse der Forschung in die Praxis in Bezug auf die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Zielerreichung des Aktionsplans wird anhand von 28 Indikatoren überprüft. Ergebnisse aus dem Indikatorensystem werden regelmäßig in einer zusammenfassenden Übersicht als Deutscher Pflanzenschutzindex dargestellt.
Die Europäische Kommission schlägt einen Entwurf für eine neue Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vor
Durch die Verordnung soll die Farm-to-Fork-Strategie der EU für ein gesundes und umweltverträgliches Ernährungssystem umgesetzt werden. Demnach soll in der gesamten EU bis 2030 die Verwendung von und das Risiko durch chemische Pflanzenschutzmittel um 50 % verringert werden. Dieses Ziel soll nun verbindlich vorgeschrieben werden. Die Mitgliedsstaaten sollen ausgehend von den aktuell unterschiedlichen Einsatzintensitäten eine 35 %, 50 % oder 65 % Pestizidreduktion wählen. Zur Erreichung dieses Ziels sind verschiedene verpflichtende Maßnahmen und strenge neue Regeln für einen umweltfreundlichen Pflanzenschutz vorgesehen. Verbote für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten, die aus Gründen des Gesundheits- oder Naturschutzes als sensibel eingestuft werden sind ebenso enthalten wie auch erweiterte Regelungen für die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes. Dieser präferiert zunächst vorbeugende und nicht chemische Maßnahmen wie beispielsweise die Wahl regional angepasster resistenter Sorten, diversifizierte Fruchtfolgen oder auch den Einsatz und die Förderung von Nützlingen. Erst wenn diese präventiven Konzepte nicht mehr greifen und nach Überschreitung bestimmter Schadschwellen werden chemische Mittel als ultima ratio eingesetzt.
Die Mitgliedstaaten sollen ihre eigenen Strategien aufstellen zur Erreichung des Ziels. Die Nationalen Aktionspläne für einen nachhaltigen Pflanzenschutz sollen dafür aktualisiert und umgesetzt werden. Der Gesetzesvorschlag enthält konkrete inhaltliche Vorgaben für diese Pläne einschließlich einer jährlichen Berichterstattung. Der Vorschlag der Kommission durchläuft nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und muss von den Mitgliedstaaten im Rat und im Europäischen Parlament im Trilogverfahren verhandelt werden.
Der Gesetzesvorschlag wurde im Ergebnis des Evaluierungsprozesses der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden erarbeitet. Die geplante Verordnung soll zukünftig die Richtlinie 2009/128/EG ablösen und dann unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten.
Der Verordnungsentwurf sowie weitere Informationen zur Evaluierung der Richtlinie 2009/128/EG sind hier abrufbar.