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Der Fachbeirat ist das zentrale beratende und koordinierende Gremium im Nationalen
Fachprogramm Tiergenetische Ressourcen (NFP TGR) und wurde am 08. Juli 2003 konstituiert.
1. Zielsetzung und Aufgaben
Der Fachbeirat kann zu allen fachlichen Fragen der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen Stellung
nehmen sowie Empfehlungen für wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen abgeben. Er
stimmt sich in allen wesentlichen Fragen mit den Tierzuchtreferenten von Bund und Ländern ab
und wird entsprechend durch Bund und Länder beteiligt.
Der Fachbeirat unterbreitet Vorschläge an Bund und Länder für die Einstufung von Rassen in
Gefährdungskategorien aufgrund der Ergebnisse des Bestandsmonitoring sowie für Erhaltungsmaßnahmen.
Dem Fachbeirat obliegt es insbesondere Stellungnahmen abzugeben, wenn Maßnahmen nach einer
Einstufung von Rassen in die Kategorien BEO oder ERH (Kryokonservierung bei BEO,
Erhaltungszuchtprogramme bei ERH) einzuleiten sind.
2. Mitgliedschaft und Vorsitz
Der Fachbeirat wird organisatorisch als Arbeitsgremium der Deutschen Gesellschaft für
Züchtungskunde (DGfZ) geführt. Er umfasst maximal 14 Mitglieder inklusive des Vorsitzes, die
sowohl Bund und Länder als auch Tierzuchtorganisationen, private Vereinigungen und
Einrichtungen, Nicht-Regierungsorganisationen sowie die Wissenschaft repräsentieren.
Der Vorsitz sowie die Mitglieder des Fachbeirates werden von der DGfZ auf Vorschlag der
Tierzuchtreferenten des Bundes und der Länder für einen Zeitraum von drei Jahren berufen.
Wiederholte Berufung ist möglich.
In der Funktion als Zentrale Informations- und Dokumentationsstelle für Tiergenetische
Ressourcen unterstützt das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt
(IBV) der BLE den Fachbeirat in organisatorischer und fachlicher Hinsicht und fungiert als
Geschäftsstelle. Ein Vertreter vom IBV nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil und ist
stimmberechtigt.
3. Fachbeiratssitzungen
3.1 Teilnahme
An den Sitzungen des Fachbeirates nehmen die Mitglieder und geladene Gäste teil. Eine Nichtteilnahme
ist dem Vorsitzenden vorab schriftlich mitzuteilen.
3.2 Einladung
Fachbeiratssitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt. Die Einladung erfolgt spätestens
vier Wochen vor der Sitzung schriftlich durch den Vorsitzenden des Fachbeirates.
3.3 Tagesordnung
Ein Entwurf einer Tagesordnung für die jeweils folgende Sitzung soll am Ende jeder Sitzung
festgelegt werden. Die endgültige Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt mit der Einladung.
Anträge zur Tagesordnung in Punkten, zu denen der Fachbeirat auf der nächsten Sitzung
Beschlüssen fassen oder Stellung nehmen soll, sind mindestens vier Wochen vor den Sitzungen
beim Vorsitzenden des Fachbeirates schriftlich einzureichen.
Im Falle einer aufgrund des Bestandsmonitoring notwendig werdenden Änderung der Gefährdungskategorie
einer Rasse muss der Fachbeirat diesem Punkt in der nächsten anstehenden
Fachbeiratssitzung höchste Priorität einräumen und spätestens innerhalb eines halben Jahres seine
Stellungnahme abgeben.
3.4 Leitung der Fachbeiratssitzungen
Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden des Fachbeirates geleitet. Kann der Vorsitzende
an einer Sitzung nicht teilnehmen, so bestimmt er einen Vertreter.
3.5 Protokollführung
Die Niederschriften über die Sitzungen des Fachbeirates werden vom Vertreter des IBV gefertigt
und im Umlaufverfahren mit den Mitgliedern innerhalb von acht Wochen abgestimmt. Die Niederschrift
wird danach auch den Tierzuchtreferenten von Bund und Ländern sowie der Geschäftsstelle
der DGfZ zur Kenntnis übersandt.
3.6 Beschlussfassung
Der Fachbeirat fasst Beschlüsse zu seinen Empfehlungen und Stellungnahmen.
Beschlussfassungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Auf Sitzungen muss dazu mindestens die
Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst
werden.
Beschlüsse des Fachbeirates, die als Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde
veröffentlicht werden sollen, werden der DGfZ zur Bestätigung vorgeschlagen.
3.7 Kosten
Für Fachbeiratsmitglieder und als Gäste geladene externe Experten können Reisekosten aus dem
Haushalt der DGfZ nach Bundesreisekostengesetz rückerstattet werden. Der Vorsitzende stimmt
den Finanzbedarf rechtzeitig mit der DGfZ ab.
4. Arbeitsgruppen
Für die Bearbeitung spezieller Fragestellungen kann der Fachbeirat Arbeitsgruppen berufen.
Beiträge und Vorschläge dieser Gruppen sind vor der nächsten Sitzung den Mitgliedern des
Fachbeirates schriftlich vorzulegen.
5. Schriftform
Die schriftliche Kommunikation der Mitglieder untereinander erfolgt grundsätzlich elektronisch.
6. Änderungen der Geschäftsordnung
Zu einer Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden
Mitglieder bei Vorliegen der Beschlussfähigkeit erforderlich. Änderungen der Geschäftsordnung
bedürfen einer Bestätigung durch die DGfZ.
Beschlossen und bestätigt auf der Sitzung des Fachbeirates vom 04./05.11.2021.
Prof. Dr. Horst Brandt
Vorsitzender des Fachbeirates
Dr. Erwin Hasenpusch
Präsident der DGfZ
Holger Göderz
+49 (0) 228 / 6845-3370
holger.goederz(at)ble(dot)de
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn