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Der Fachausschuss AqGR ist das zentrale beratende und koordinierende Gremium im Nationalen Fachprogramm "Erhaltung und nachhaltige Nutzung aquatischer genetischer Ressourcen"(NFP AqGR).
1. Zielsetzung und Aufgaben
Der Fachausschuss leitet seine Aufgaben aus dem sektoralen Fachprogramm AGR ab und erfüllt folgende Funktionen:
Darüber hinaus kann er zu allen fachlichen Fragen der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung aquatischer genetischer Ressourcen Stellung nehmen sowie Empfehlungen für wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen abgeben.
2. Mitgliedschaft und Vorsitz
Der Fachausschuss ist ein Arbeitsgremium, dessen Mitglieder sowohl Bund und Länder als auch Fischereiverbände (Praxis), Fischereiverwaltung und die Wissenschaft repräsentieren.
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Fachausschusses, als Repräsentanten der o.g. Bereiche, wurden vom Bund (BMEL) und den Fischereireferenten der Länder berufen. Die Berufung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren. Wiederholte Berufung ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird für den Rest der Amtsperiode ein Nachfolger benannt.
Das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) unterstützt den Fachausschuss in organisatorischer und fachlicher Hinsicht und nimmt die Sekretariatsfunktion wahr. Ein Vertreter von IBV nimmtregelmäßig an den Sitzungen teil und ist stimmberechtigt.
3. Fachausschusssitzungen
3.1 Teilnahme
An den Sitzungen des Fachausschusses nehmen die Mitglieder und geladenen Gäste teil.
3.2 Tagesordnung und Sitzungstermine
Der Fachausschuss tritt jährlich bis zu zweimal zusammen. Der Termin für die jeweils folgende Sitzung sollte möglichst am Ende jeder Sitzung festgelegt werden. Die Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung erfolgt mit der Einladung. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden, das Sekretariat in seinem Namen oder das BMEL.
3.3 Leitung der Fachausschusssitzungen
Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden des Fachausschusses geleitet.
3.4 Protokollführung
Die Niederschriften über die Sitzungen des Fachausschusses werden vom Vertreter des IBV gefertigt und im Umlaufverfahren mit den Mitgliedern innerhalb von acht Wochen abgestimmt.
3.5 Beschlussfassung
Der Fachausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlussfassungen bedürfen einer einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden.
3.6 Reisekosten
Reisekosten für die Teilnehmer des Ausschusses können in begründeten Einzelfällen auf Antrag nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes erstattet werden.
4. Arbeitsgruppen
Für die Bearbeitung spezieller Fragestellungen kann der Fachausschuss Arbeitsgruppen berufen. Beiträge und Vorschläge dieser Gruppen sind mindestens vier Wochen vor der nächsten Sitzung den Mitgliedern des Fachausschusses schriftlich vorzulegen.
5. Schriftform
Die schriftliche Kommunikation der Mitglieder untereinander kann auch elektronisch erfolgen.
6. Änderungen der Geschäftsordnung
Zu einer Änderung der Geschäftsordnung ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Vorliegen der Beschlussfähigkeit erforderlich. Die Geschäftsordnung und eine Änderung derselben bedürfen der Zustimmung des BMEL.
Beschlossen und bestätigt auf der konstituierenden Sitzung des Fachausschusses am 08. November 2005.
+49 (0)228 / 6845 - 3246
Clemens Fieseler
Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn