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Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften

Auch wenn das EU-Renaturierungsgesetz nach Zustimmung des Parlaments derzeit im Ministerrat feststeckt, empfehlen drei Sachverständigenräte, dass Deutschland die Aufgabe der Wiederherstellung der Natur dringend angehen muss. Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland habe sich in den letzten Jahrzehnten weiter verschlechtert.

Marienkäfer an Gerste
Quelle: Stefan Schröder

Drei Sachverständigenräte des Bundes – SRU, WBBGR und WBW – haben gemeinsam Empfehlungen für eine Renaturierungspolitik von Bund und Ländern erarbeitet. Ergänzend zum Schutz der verbliebenen Natur sollte stärker als bisher der Zustand geschädigter Ökosysteme verbessert werden. Dazu gehöre es, sowohl die bestehenden Schutzgebiete aufzuwerten als auch mehr landwirtschaftliche Flächen und Wälder naturnäher und zukunftsfähiger zu bewirtschaften.

„Wir Menschen sind auf funktionierende und widerstandsfähige Ökosysteme angewiesen, beispielsweise für die Nahrungsmittelproduktion, einen intakten Wasserhaushalt und die Klimaanpassung“, sagt Prof. Josef Settele, Mitglied des SRU. „Renaturierung ist nicht nur in Schutzgebieten notwendig, sondern insbesondere auf land- und forstwirtschaftlich stark genutzten Flächen. Sie wird nur gelingen, wenn wir Synergien zwischen Naturschutz und Landnutzungsinteressen schaffen und Konflikte minimieren. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung sich für ein EU-Wiederherstellungsgesetz einsetzt“.

Das Gutachten „Renaturierung: Biodiversität schützen, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ wurde am 19. April 2024 an Bundesumweltministerin Steffi Lemke überreicht.

Die vollständige Pressemitteilung dazu finden Sie hier.