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Die CBD (engl. Convention on Biological Diversity) wurde 1992 verabschiedet. Das Abkommen wurde auf dem Umweltgipfel der UN von Rio de Janeiro unterzeichnet. Fast alle Staaten der Erde sind ihr inzwischen beigetreten (196), lediglich der Vatikan und die Vereinigten Staaten von Amerika haben das Abkommen nicht unterzeichnet. Die CBD strebt folgende Ziele an:
Alle zwei Jahre findet die Vertragsstaatenkonferenz statt (COP - conference of the parties), auf der Entscheidungen verhandelt werden, die globale Aktivitäten zum Biodiversitätsschutz vorantreiben (Hier geht es zu den Ergebnissen der COP 16).
Innerhalb des Arbeitsprogrammes der CBD gibt es verschiedene thematische Ausrichtungen, in denen Biodiversität in Kontext gesetzt wird, beispielsweise in Zusammenhang mit dem Klimawandel oder der Landwirtschaft. Das Arbeitsprogramm für Agrobiodiversität enthält wichtige themenübergreifende Initiativen, u.a. zur Vielfalt der Bestäuber, zur Vielfalt im Boden und für die Ernährung.
Bedingt durch die Pandemie konnte erst 2022 in Montreal ein neuer globaler Rahmen für die Biodiversität (GBF) verabschiedet werden. Er wird als wesentlicher Meilenstein betrachtet, um den Verlust der biologischen Vielfalt weltweit zu stoppen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Der GBF umfasst neben vier langfristigen Zielen bis 2050 auch 23 ambitionierte Handlungsziele bis 2030, die die Vertragsstaaten zu einem umfassenden Biodiversitätsschutz verpflichten. So bekennen sie sich beispielsweise dazu, das Aussterben von Arten zu stoppen, genetische Vielfalt zu erhalten sowie biodiversitätsfreundliche Praktiken in der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei zu fördern. Die Ziele des GBF sind ebenso auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre 17 SDGs abgestimmt und tragen zu deren Erreichung bei.
Schutz der Artenvielfalt und der genetischen Vielfalt, die die Grundlage zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und langfristigen Ernährungssicherung darstellen.
Verbesserung und nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität in Forst- und Landwirtschaft sowie in der Fischerei, beispielsweise durch agrarökologische Ansätze, die die Widerstandsfähigkeit und Produktivität von landwirtschaftlichen Systemen stärken.
Die internationalen Bekenntnisse zur Erfüllung der Biodiversitätsziele sind essenziell, um ein kollektives Handeln voranzutreiben, auch da die erste globale Bestandsaufnahme der Fortschritte bereits für die nächste Vertragsstaatenkonferenz (COP17) in 2027 geplant ist. Für die Umsetzung auf nationaler Ebene sind die nationalen Strategien und Aktionspläne für die biologische Vielfalt (NBSAPs) das dafür vorgesehene Umsetzungsinstrument. Diese sollen von allen Vertragsstaaten entwickelt werden. In Deutschland ist dieses Instrument die kürzlich aktualisierte Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS). Angepasst an den Zeitpunkt der Evaluierung des GBF sieht die NBS auch eine Zwischenevaluierung und mögliche Nachjustierung bis 2027 vor.
Die Umsetzung des GBF erfordert die enge Verzahnung von Biodiversitätszielen mit der Weiterentwicklung von Agrar- und Ernährungssystemen. Dabei müssen die internationalen Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und der Erhaltung der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden. Auf internationaler Ebene gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Welternährungsorganisation (FAO) und der CBD, die auf der Anerkennung der Bedeutung des Agrar- und Ernährungssektors für die Erreichung der Ziele des GBF beruht. Die FAO unterstützt die CBD insbesondere bei:
Für die internationale Umsetzung des GBF ist es ebenso notwendig bestehende Synergien zu den Aktivitäten des Plant Treaty (ITPGRFA), der FAO-Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (CGRFA) und der europäischen Netzwerke zu genetischen Ressourcen auszuschöpfen.