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Internationale Zusammenarbeit Kultur- und Wildpflanzen

Kein Land der Welt ist bei der Sicherung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen autonom. Deswegen ist die internationale Zusammenarbeit auf europäischer und globaler Ebene unerlässlich.

Internationale Zusammenarbeit

(Quelle: BLE)

Kein Land der Welt ist bei der Sicherung und Nutzung der Kulturpflanzenvielfalt autonom. Die internationale Zusammenarbeit auf europäischer und globaler Ebene ist daher unerlässlich, um die Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen national und global zu sichern, nachhaltig zu nutzen, und dadurch zur Ernährungssicherheit, einer nachhaltigen Landwirtschaft und Anpassung an den Klimawandel beizutragen. 

Die internationale Zusammenarbeit erfolgt u. a. im Rahmen folgender Konventionen, Programme und Vereinbarungen:

  • Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) 
  • Nachhaltige Entwicklungsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (SDG)
  • Kommission für Genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (CGRFA) der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
  • Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA)
  • Europäisches Kooperationsprogram für pflanzengenetische Ressourcen (ECPGR)
  • Richtlinien der Europäischen Union (EU)

Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD)

Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) schließt pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowohl in den Zielen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal als auch in der Globalen Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (Global Strategy for Plant Conservation - GSPC) mit ein.

Im Dezember 2022 wurde in Montreal das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, ein neuer globaler Rahmen für die Biodiversität, verabschiedet. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten zu einem umfassenden Biodiversitätsschutz. Sie haben sich dafür vier langfristige Ziele (bis 2050) und 23 Handlungsziele, die sie bis 2030 gemeinsam erreichen wollen, gesetzt. Das Handlungsziel 4 beinhaltet die Erhaltung und Wiederherstellung der genetischen Vielfalt zwischen und innerhalb von Populationen einheimischer, wilder und domestizierter Arten, um deren Anpassungsfähigkeit zu erhalten., Dies soll unter anderem durch In-situ- und Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen und nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken erreicht werden.

Die Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen GSPC hat zum Ziel, den rapide voranschreitenden Verlust der Pflanzenvielfalt zu stoppen. Die GSPC wird derzeit aktualisiert und es werden ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die Erhaltung der Pflanzenvielfalt zur Unterstützung der Umsetzung des Globalen Kunming-Montreal Biodiversitätsrahmens entwickelt.

Mehr zur CBD im Kontext von genetischen Ressourcen hier.

Nachhaltige Entwicklungsziele (SDG)

Die Vereinten Nationen haben 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDG) in ihrer Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung formuliert. 

Pflanzengenetische Ressourcen werden in Ziel 2 "Hunger beenden" direkt adressiert. In Punkt 2.5 heißt es dazu: "Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart."

Kommission für Genetische Ressourcen (CGRFA) der Welternährungsorganisation (FAO)

Ein wichtiges Gremium für die internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen ist die Kommission für genetische Ressourcen (Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture - CGRFA). Mitgliedstaaten der Welternährungsorganisation (Food and Agriculture Organisation - FAO) beraten und beschließen hier über alle Aspekte der genetischen Ressourcen.

Seit 1997 unterstützt die zwischenstaatliche technische Arbeitsgruppe für pflanzengenetische Ressourcen bei der CGRFA (Intergovernmental Technical Working Group on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture ITWG – PGR) die internationale Zusammenarbeit für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen.

Die Weltzustandsberichte zu pflanzengenetischen Ressourcen (Reports on the State of the World's Plant Genetic Resources for Food and Agriculture) sind das Instrument der Kommission, Fortschritte in ihrer Erhaltung und Nutzung zu prüfen. Daraus resultierende Handlungsbedarfe fließen in den globalen Aktionsplan für pflanzengenetische Ressourcen (Global Plan of Action for Plant Genetic Resources for Food and Agriculture - GPA) ein.

Ein zentraler Beschluss der CGRFA zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung sowie Vorteilsausgleich bei PGRFA war die Verabschiedung des internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.

Mehr über die CGRFA hier.

Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA)

Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture - ITPGRFA) ist ein wichtiges globales und völkerrechtlich bindendes Instrument. Er hat zum Ziel, die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen von Kultur- und Futterpflanzen zu fördern, und eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile zu erreichen, die sich aus ihrem Nutzen ergeben. Ein zentraler Bestandteil des Vertrages ist das multilaterale System (MLS), das den erleichterten Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der aus deren Nutzung entstehenden Vorteile regelt. Es umfasst die in Anlage 1 des Vetrages gelisteten 35 Nahrungs- und 29 Futtermittelpflanzen. Deutschland ist seit 2004 Vertragspartei.

Mehr zum ITPGRFA hier.

Europäisches Kooperationsprogram für pflanzengenetische Ressourcen (ECPGR)

Wichtige Aktivitäten auf europäischer Ebene finden im Rahmen des Europäischen Kooperationsprogramms für pflanzengenetische Ressourcen (European Cooperative Programme for Plant Genetic Resources - ECPGR) statt. Das Programm beruht auf der Zusammenarbeit der meisten europäischen Staaten und hat zum Ziel, die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen in Europa zu sichern.

Mehr zu ECPGR hier.

Europäische Strategien und Richtlinien

In der Europäischen Union (EU) gibt es Richtlinien und Strategien, die die Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen betreffen, wie zum Beispiel die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Strategie „vom Hof auf den Teller“ oder die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Die beiden Strategien nehmen Bezug auf die notwendige Vielfalt von Pflanz- und Saatgut und Erleichterung der Nutzung traditioneller Sorten von Kulturpflanzen, um den Rückgang der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft umzukehren. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Registrierung von Saatgutsorten, auch für den ökologischen Landbau, und den Marktzugang für traditionelle und lokal angepasste Sorten zu erleichtern.

Im Rahmen des EU-Horizon2020-Projekts „GenRes Bridge“ (2019-2021) wurde die „Genetische Ressourcen Strategie für Europa“ zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzen-, tier- und forstgenetischer Ressourcen in Europa entwickelt. Diese zeigt einen Rahmen sowie Maßnahmen auf, wie ein notwendiges Umdenken erzielt werden kann, um die langfristige Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen in Europa zu verbessern und die dafür notwendige europäische und internationale Zusammenarbeit zu stärken. In Synergie mit dem GenRes Bridge Projekt entwickelte das ECPGR auch eine PGR Strategie für Europa. Entsprechend haben auch die europäischen Programme für tier- und forstgenetische Ressourcen sektorspezifische Strategien entwickelt.

Kontakt

Dr. Imke Thormann
+49 (0) 228  6845 - 3438
Email:  Imke.Thormann(at)ble(dot)de

Sarah Sensen
+49 (0) 228  6845 - 3543
Email: Sarah.Sensen(at)ble(dot)de

Isabelle Winkler
+49 (0) 228  6845 - 2895
Email: Isabelle.Winkler(at)ble(dot)de

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und Ernährung
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53179 Bonn